Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Hotel Nibelungen Hof - Haupt GmbH, 46509 Xanten

 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer reserviert und zugesagt oder wenn eine
     schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich, bereitgestellt worden ist.
 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des
     Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
     a) Verpflichtung des Hoteliers ist es, die Zimmer entsprechend der Reservierung bereitzustellen.
     b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für den Zeitraum der Reservierung des Hotelzimmers zu
         bezahlen.
 3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer
     spätestens um 11.00 Uhr wieder zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es wurde eine spätere Abreisezeit
     vereinbart.
 4. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält der Hotelier das Recht,
     bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
 5. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten
     vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertige
     Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
 6. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und Leistungsbestellung 180 Tage, so behält
     sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
 7. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragabschlusses zu
     Lasten des Auftraggebers.
 8. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
     betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen, ohne dass es auf
     den Grund der Verhinderung ankommt.
     b) Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform!
     Stornierungszeitraum                           Anspruch des Hotels
     vor Anreisetag
     bis 60 Tage                                           kostenlos
     bis 30 Tage                                           50% der bestellten Leistung
     unter 30 Tage                                        80% der bestellten Leistung
 9.  Für Gruppenreservierungen gelten zusätzlich die vertraglichen Vereinbarungen des Kontingentvertrages.
10. Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
      anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
11. Gerichtsstand ist der Betriebsort
     Amtsgericht Kleve
 
 
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